“Glühbirnen” Verbot
Der Glühbirne liegt ein thermoelektrisches Funktionsprinzip zugrunde. Ein hoch schmelzendes Metall, heute wird dafür ein Wolframfaden verwendet, wird in der Glühbirne unter Stromeinfluss so weit erhitzt, dass er glüht und bei ca. 1500 – 3000° Celsius elektromagnetische Strahlen im Infrarotbereich und im Bereich des sichtbaren Lichtes sowie Wärmestrahlung freisetzt. Sichtbares Licht entsteht erst bei Temperaturen um 3000° Celsius. Dies bedeutet einen hohen Energieverbrauch bei niedriger Lichtausbeute. Der Anteil des sichtbaren Lichtes liegt nur bei etwa fünf Prozent.
Eine Glühbirne besteht aus einem Gewinde, einer Halterung, den Stromleitern, dem Glühfaden und einem mit Gas gefüllten Glaskolben. Obwohl es Glühbirnen gibt, die Jahrzehnte lang einwandfrei funktioniert haben, sind sie im Regelfall relativ schnell verschlissen oder durch äußere Einwirkungen kaputt. Die Lebensdauer liegt bei nur etwa 1000 Betriebsstunden, die jedoch meist nicht erreicht werden. Dies bedeutet einen relativ hohen Einsatz unterschiedlicher Rohstoffe und mögliche, vermeidbare Belastungen der Umwelt bei der Herstellung und Entsorgung.
Um die Energieeffizienz, die Lebensdauer und die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen und somit auch gleichzeitig verantwortlicher mit den Rohstoffen umzugehen, wurde in weitere Entwicklungen wie zum Beispiel Energiesparlampen, Leuchtstofflampen und Halogenleuchten investiert. Aber auch dort gibt es kritische Gesichtspunkte.
Die Entwicklung wird sicher nicht stillstehen und weitere Alternativen anbieten, insbesondere, da seit etwa 2005 in einigen Ländern Glühlampen geringer Effizienz schon verboten sind und durch Energiesparlampen ersetzt werden müssen, und in anderen Ländern solche Verbote ebenso geplant sind. Das Ziel dieser Verbote dabei ist es, Energie zu sparen und Belastungen für die Umwelt zu verringern.